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Einwohner Thailands: So füllen Sie das Formular TM 30 aus

Veröffentlicht: Letzte Aktualisierung: 0 Kommentare 3 Minuten Lesezeit
TM 30

Wenn Sie in Thailand wohnen, finden Sie hier die Empfehlungen der thailändischen Einwanderungsbehörde zum Ausfüllen des Formulars TM 30.

Was ist das Formular TM 30?

Gemäß Artikel 37 des thailändischen Einwanderungsgesetzes muss sich ein in Thailand lebender Ausländer bei der Einwanderungsbehörde melden, wenn er sich länger als 24 Stunden in einer anderen Provinz aufhält.

Das Formular TM 30 betrifft die Verpflichtung des Eigentümers (oder des Haushaltsvorstands, Eigentümers, Verwalters), den Aufenthalt eines Ausländers (nicht thailändischen Staatsbürgers) auf seinem Grundstück zu melden.

Diese Maßnahme besteht seit 1979, wurde jedoch nicht strikt durchgesetzt.

Doch die Regierung hat gerade damit begonnen, die Vorschriften strenger durchzusetzen, und das macht das Leben für in Thailand lebende Ausländer deutlich schwieriger.

Für die thailändische Führung ist dies auch eine Möglichkeit, deutlich zu machen, dass sie keine ausländischen Auswanderer mehr will, mit Ausnahme qualifizierter Leute, die dem Land etwas bringen.

Warum müssen ausländische Einwohner das Formular TM 30 beantragen?

Der Zweck dieser Regelung besteht darin, den thailändischen Behörden zu ermöglichen, jederzeit den Aufenthaltsort jedes Ausländers zu kennen.

Die Meldung des Aufenthalts eines Nicht-Thailänders muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Bei Nichtmeldung kann eine Geldstrafe von 1.600 Baht pro Person verhängt werden.

Die Verantwortung für die Meldung des Aufenthalts eines Ausländers liegt beim Gastgeber: Eigentümer einer Immobilie, eines Hotels oder einer Servicewohnung (Air BnB).

Wenn Sie jedoch Gast oder Mieter sind, gilt dieses Formular TM.30 auch für Sie.

Als Mieter (oder Gast) riskieren Sie außerdem anstelle des Vermieters ein Bußgeld, wenn Ihre Meldung nicht erfolgt.

Wie melde ich mit TM 30?

Als Ausländer, der sich in Thailand aufhält, müssen Sie Folgendes vorbereiten:

  1. eine Kopie Ihres Reisepasses (Fotoseite)
  2. eine Kopie der Visaseite in Ihrem Reisepass
  3. eine Kopie der Ausreisekarte (oder schreiben Sie die Nummer auf die Kopie Ihres Reisepasses)

Der Eigentümer muss Folgendes vorbereiten:

  1. eine Kopie der Eigentumsurkunde
  2. eine Kopie des Mietvertrages

Der Eigentümer bzw. Hausverwalter muss sich bei der Ausländerbehörde melden, das Formular TM 30 ausfüllen und die oben genannten Unterlagen einreichen.

Nach dem Check-in muss der Vermieter einen abgestempelten Rückschein einholen, mit dem der Mieter (Gast) zur Einwanderungsbehörde weiterreisen muss.

Der Eigentümer kann sich normalerweise online auf dieser Site registrieren, Benutzer haben jedoch viele Fehler gemeldet.

WICHTIG: Sie müssen sich bei jeder Ausreise aus Thailand und jeder Rückkehr mit einer neuen Ausreisekarte in Ihrem Reisepass melden.

Anschließend müssen Sie sich neu anmelden, da sich Ihre Ausreisekartennummer geändert hat.

Nach thailändischem Recht muss ein Ausländer auch ohne Ausreise aus dem Land bei jedem Ortswechsel gemeldet werden, selbst wenn dieser nur für einen Tag erfolgt.

Wenn Sie also einen Wochenendausflug machen und anschließend an Ihren Hauptstandort zurückkehren, müssen Sie sich erneut melden.

Sie müssen nicht angeben, ob Sie Eigentümer oder Miteigentümer Ihrer Immobilie sind.

Foto des TM 30-Formulars

Formular TM 30

Das Formular TM 30 können Sie hier als PDF herunterladen.

Siehe das Einwanderungsgesetz auf Englisch.

Siehe auch:

Neue thailändische Gesetze sind schlecht für Tourismus und Ausbürgerung

TM 30: Thailändische Einwanderungsbeamte reagierten mit „abwesend“ auf Expats


Quelle: Gavroche, chiangmailocator.com

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